Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
bemusico ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.bemusico.com und wurde am 27.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
bemusico ist eine digitale Weiterbildungsplattform für Musiker:innen. Auf www.bemusico.com können Einzelpersonen oder ganze Ensembles aus über 150 Live-Online-Seminaren pro Jahr wählen – zu Themen wie Instrumentalspiel, Gesang, Vereinsmanagement, Gesundheit und Musikmarketing. Die Buchung erfolgt ohne Abo direkt über die Website. Nach der Buchung erhalten Teilnehmende alle Zugangsdaten und können beim Live-Seminar über Zoom interaktiv mitwirken. Im Anschluss werden Teilnahmebestätigungen und ggf. Zusatzmaterialien bereitgestellt. Der gesamte Prozess – von der Buchung bis zur Teilnahme – ist automatisiert und ortsunabhängig nutzbar. Die Plattform ist barrierearm gestaltet, mit klarer Struktur, Kontrasten und Bedienbarkeit per Tastatur und Screenreader. Auf Wunsch bieten wir Unterstützung, z. B. durch transkribierte Inhalte oder technische Hilfen.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat bemusico die Bewertung der Website vorgenommen:
Andere Methode: Mittwald.de Barriere-Checker
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Videos: Videos auf der Website bieten Untertitel und Audiodeskriptionen, sodass sie auch für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen zugänglich sind.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
ms medien design
Michael Schönstein
Holzeckstr. 10
79199 Kirchzarten
Tel. +49 7661 – 62 808 61
info@bemusico.com
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.